Ladestation für Elektroauto im Wohnungseigentum nachrüsten – Das „Right to plug“

Elektroautos werden immer beliebter, doch viele Wohnungseigentümer stehen vor dem Problem, zu Hause keine Lademöglichkeit zu haben. Wie sieht es rechtlich aus, wenn man eine Ladestation („Wallbox“) nachrüsten möchte?

Zustimmung aller Eigentümer nötig: Um eine Ladestation zu installieren, muss die Zustimmung aller Wohnungseigentümer eingeholt werden, da dies eine bauliche Veränderung betrifft.

Fehlende Zustimmung: Erfolgt die Installation ohne die Zustimmung aller, können andere Eigentümer rechtlich gegen die Station vorgehen und deren Entfernung fordern.

Gerichtliche Lösung: Verweigern einzelne Eigentümer ihre Zustimmung, kann diese durch das Bezirksgericht ersetzt werden, besonders bei „Langsamladen“-Stationen (bis 5,5 kW).

Gesetzesänderung 2022: Durch die WEG-Novelle reicht nun eine qualifizierte Verständigung der anderen Eigentümer. Widerspricht innerhalb von zwei Monaten niemand, gilt die Zustimmung als erteilt.

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