Das Finanzmarktstabilitätsgremium hat am Dienstag über die KIM-Verordnung beraten. Die Banken bekommen ein einheitliches Ausnahmekontingent von 20 Prozent, die Unterkontingente entfallen
Am Dienstag wurde es wieder spannend in Sachen der sogenannten KIM-Verordnung. Sie legt ja fest, unter welchen Umständen Banken ihren Kundinnen und Kunden Kredite für die Schaffung von Wohnraum einräumen dürfen. Am Vormittag tagte jenes Gremium, das der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA diesbezüglich Empfehlungen geben kann (die diese umsetzen muss), das Finanzmarkstabilitätsgremium (FMSG).
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