Die Diskussionen und Forderungen nach einer Überarbeitung oder Abschaffung der sogenannten KIM-VO, die seit August 2022 die Vergabe von Wohnkrediten in Österreich erheblich erschwert, reißen nicht ab. Sowohl der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) als auch die FPÖ haben erneut eine "Evaluierung" und mögliche Lockerungen oder die vollständige Aufhebung dieser Verordnung gefordert. Auch die Gemeinnützigen schließen sich dem Chor der Kritiker an, und Geschäftsführer Christian Struber verweist auf den Rückgang des Wohnungsverkaufs seit Einführung der strengen Kreditvergaberegeln.
Die Kreditvergabe für Wohnkredite wurde durch die KIM-Verordnung im August 2022 erheblich eingeschränkt, und die Folgen sind nun deutlich spürbar. Diese Einschränkungen, zusammen mit den hohen Zinssätzen, haben den Immobilienmarkt in Österreich vor Herausforderungen gestellt. Die Bedenken umfassen auch die Bauwirtschaft, da jeder nicht realisierte Wohnungsbau den Markt belastet.
Im Oktober sprachen sich die Wohnbaulandesräte der Bundesländer einstimmig für die sofortige Abschaffung der KIM-VO aus, insbesondere aus Sorge um die Bauindustrie. Manfred Haimbuchner, Wohnbaureferent aus Oberösterreich, betonte die Bedeutung eines reibungslosen Bauprozesses und bezeichnete die KIM-VO als eine Verordnung, die die Finanzierung von Wohneigentum behindert.
Die nächste Möglichkeit, Änderungen an der KIM-VO einzuleiten oder sie abzuschaffen, besteht am 11. Dezember. An diesem Tag wird das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) seine fünfte Sitzung in diesem Jahr abhalten. Im Dezember letzten Jahres hatte das Gremium bereits einige Erleichterungen für Zwischenfinanzierungen empfohlen. Es wird erwartet, dass in der diesjährigen Sitzung Änderungen an den Ausnahmekontingenten und den Ausnahmeregelungen diskutiert werden. Ein möglicher Ansatz, der in Betracht gezogen wird, ist die Umstellung von prozentualen Schwellenwerten auf feste Beträge, was Menschen mit höherem Einkommen den Zugang zu Krediten erleichtern könnte.
Martin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbunds (ÖHGB), betont, dass es ihnen darum geht, mehr Menschen den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Ihrer Ansicht nach schafft Wohneigentum Unabhängigkeit und stellt eine solide Altersvorsorge dar. Sie warnen davor, eine ohnehin schon negative Entwicklung im Immobilienmarkt durch die KIM-VO weiter zu verschärfen.
Parallel dazu gibt es auch einen Individualantrag gegen die KIM-VO beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Ein Vorarlberger kämpft dort gegen Teile der Verordnung und argumentiert, dass sie gegen das Bankwesengesetz (BWG) verstoßen. Die Kreditvergabe für private Wohnkredite unterliegt bereits strengen Regelungen, die aufgrund der Finanzkrise von 2008 eingeführt wurden. Die Entscheidung des VfGH könnte in dieser Angelegenheit wegweisend sein und könnte gerade in der Woche der FMSG-Sitzung am 11. Dezember interessante Entwicklungen mit sich bringen.
Die Kreditvergabe im Immobiliensektor in Österreich steht vor Herausforderungen. Die Nationalbank sieht Anzeichen für steigende Kreditausfälle, insbesondere im Bereich der Gewerbeimmobilien, aber auch im Wohnbereich. Obwohl die Vergabestandards verbessert wurden, werden immer noch viele Kredite mit variablen Zinssätzen vergeben. Die KIM-VO hat somit eine komplexe Gemengelage geschaffen, die weiterhin für Diskussionen und Unsicherheiten sorgt.
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