Österreich steht vor einer bemerkenswerten Herausforderung: Laut Statistik Austria stehen rund 635.000 Wohnungen leer, das entspricht fast jeder siebenten Wohnung im Land.
Leerstand in Wohnungen ist nicht leicht zu quantifizieren, Erhebungen dazu sind rar. Die Unsicherheit rund um die genaue Anzahl leerer Wohnungen wird durch fehlende fundierte Leerstandserhebungen verstärkt. Jedoch gibt es positive Entwicklungen, wie das Beispiel Innsbruck zeigt. Die Stadt setzt seit 2019 auf eine umfassende Leerstandserhebung bei Neu- und Ummeldungen, was zu einer Korrektur des Wohnungsbestands führte.
In den letzten Jahren ist das Thema Leerstand verstärkt in den Fokus der Landespolitik gerückt. Tirol, Salzburg und die Steiermark haben bereits Leerstandsabgaben beschlossen, und Vorarlberg hat vor kurzem die Einführung einer Zweitwohnsitzabgabe beschlossen. Dies verdeutlicht, dass die politischen Entscheidungsträger Maßnahmen ergreifen, um dem Leerstand entgegenzuwirken.
In Tirol sind Gemeinden per Gesetz zur Einhebung der Leerstandsabgabe verpflichtet, während andere Bundesländer lediglich die Ermächtigung dazu erhalten haben. Die Höhe der Abgaben variiert je nach Bundesland. In Tirol müssen Gemeinden ab April 2024 selbst Kontrollen durchführen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Immobilie leer steht. In Salzburg sind seit Januar 2023 Leerstandsabgaben in Kraft, deren Höhe gestaffelt ist – von maximal 400 Euro pro Jahr für ältere Wohnungen bis zu 5000 Euro für große Neubauwohnungen.
Auf Gemeindeebene wird intensiv über Leerstandsabgaben diskutiert. In Graz wird beispielsweise derzeit geprüft, ob eine Leerstandsabgabe sinnvoll ist, während Innsbruck bereits positive Ergebnisse durch eine systematische Erfassung erzielt hat. Auch in Hartberg wurde ein Dringlichkeitsantrag für Leerstandsabgaben angenommen, und die Entscheidung steht noch aus.
Während Wien bereits eine Zweitwohnungsabgabe für Nichtwiener einführen wird, hofft die Stadt auf eine generelle Leerstandsabgabe auf Bundesebene. Die Angst vor einem erneuten Scheitern vor dem Verfassungsgerichtshof, ähnlich wie 1985 bei der Wiener Leerstandsabgabe, ist jedoch präsent.
Der Leerstand von Wohnungen in Österreich ist nicht nur eine statistische Herausforderung, sondern wirft auch soziale und wirtschaftliche Fragen auf. Leerstandsabgaben könnten eine Möglichkeit sein, diesem Phänomen entgegenzuwirken und die Wohnsituation zu verbessern. Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten sollten die Entwicklungen in ihrem Bundesland genau verfolgen, da diese Maßnahmen den Immobilienmarkt nachhaltig beeinflussen können. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Bundesländer dem Beispiel Tirols, Salzburgs und der Steiermark folgen und entsprechende Abgaben einführen, um den Leerstand zu reduzieren und die Wohnsituation zu optimieren.
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