Neues Wohnungseigentumsgesetz ab 1. Jänner 2022
Für die Eigentümer der mehr als 650.000 Wohneinheiten in Österreich gibt es 2022 grundlegende Änderungen.
Bisher ist für Beschlüsse in der Eigentümerversammlung eine einfache Mehrheit nötig, gemessen am Wohnungsanteil. Das ändert sich. Ab Anfang 2022 reicht es:
- wenn zwei Drittel der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung für ein Vorhaben oder andere Maßnahmen stimmen. Wer sich also an Abstimmungen nicht teilnimmt, verliert sein Stimmrecht. Bisher galt eine nicht abgegebene Stimme stets eine Gegenstimme.
- Die Zweidrittelmehrheit muss allerdings mindestens ein Drittel der gesamten Wohnungseigentumsanteile repräsentieren.
- Wer behindertengerechte Umbauten, einen Einbruchsschutz an der Türe vornehmen will oder eine Photovoltaikanlage bauen will oder wenn es um die Anschaffungen für die Beschattung geht: Dafür reicht ab 2022 bei solchen Vorhaben, alle Wohnungseigentümer anzuschreiben und ihnen das Vorhaben mitzuteilen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn diese nicht binnen zwei Monaten Einspruch erheben.
Zurück zur News-Übersicht